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   VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367   

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VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367 (https://dejure.org/2021,3512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2021 - 20 NE 21.367 (https://dejure.org/2021,3512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 (https://dejure.org/2021,3512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 abs. 6; 11. BayIfSMV § 12 Abs. 1; IfSG § 28a; GG Art. 14
    Erfolgloser Eilantrag des Betreibers eines Möbelhauses auf vorläufige Außervollzugsetzung der pandemiebedingte Schließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eilantrag des Betreibers eines Ladengeschäftes auf vorläufige Außervollzugsetzung der pandemiebedingte Schließung; Corona Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2021, 2697
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 106).

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367
    a) Im Hinblick auf die Frage, ob die angegriffene Schließung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe durch § 12 Abs. 1 Satz 1 und § 13 Abs. 1 11. BayIfSMV auf einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung beruht, insbesondere den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Parlamentsvorbehalt und an das Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG genügt, wird zur Vermeidung von Wiederholungen umfassend Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2020 (Az. 20 NE 20.2461, BeckRS 2020, 34549, Rn. 22 ff.), wonach gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 28a IfSG jedenfalls im Rahmen des Eilrechtsschutzes keine durchgreifenden Bedenken bestehen.

    Dabei dürfte es sich um eine prognostische Abwägungsentscheidung handeln, welche dem Verordnungsgeber einen Beurteilungsspielraum eröffnet, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (BayVGH, B. v. 8.12.2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 25).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367
    Es ist dem Gesetzgeber aber nicht grundsätzlich verwehrt, eigentumsbeschränkende Maßnahmen, die er im öffentlichen Interesse für geboten hält, auch in Härtefällen durchzusetzen, wenn er durch kompensatorische Maßnahmen unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen des Eigentümers vermeidet und schutzwürdigem Vertrauen angemessen Rechnung trägt (vgl. BVerfG, U.v. 6.12.22016 - 1 BvR 2821/11 u.a. - BVerfGE 143, 246 - juris Rn. 258 ff.; B.v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 - juris Rn. 76 ff.).

    Auch Letzteres schützt nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern und keine bloßen Umsatz- und Gewinnchancen; es geht nicht über die Gewährleistung des Art. 12 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfG, U.v. 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. - BVerfGE 143, 246 - juris Rn. 240).

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367
    Dass der Bundestag hier seinen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 12.5.2020 - 1 BvR 1027/20 - NVwZ 2020, 1823 - juris Rn. 6) überschritten hätte, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367
    Dadurch hat der Bundestag eine Gefährdungseinschätzung durch die Corona-Pandemie, welche sowohl Gefahrenabwehrelemente als auch Gefahrenprognoseelemente (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 28.6.2004 - 6 C 21.02 - BeckRS 2004, 25030) enthält, zum Ausdruck gebracht, welche grundsätzlich solch einschneidende Maßnahmen voraussichtlich rechtfertigen kann.
  • VerfGH Bayern, 01.02.2021 - 98-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367
    Diese Einschätzung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt (noch) nicht rechtlich zu beanstanden (vgl. auch BayVerfGH, E.v. 1.2.2021 - Vf. 98-VII-20 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 04.06.2003 - 6 C 21.02

    Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärung -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367
    Dadurch hat der Bundestag eine Gefährdungseinschätzung durch die Corona-Pandemie, welche sowohl Gefahrenabwehrelemente als auch Gefahrenprognoseelemente (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 28.6.2004 - 6 C 21.02 - BeckRS 2004, 25030) enthält, zum Ausdruck gebracht, welche grundsätzlich solch einschneidende Maßnahmen voraussichtlich rechtfertigen kann.
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367
    Es ist dem Gesetzgeber aber nicht grundsätzlich verwehrt, eigentumsbeschränkende Maßnahmen, die er im öffentlichen Interesse für geboten hält, auch in Härtefällen durchzusetzen, wenn er durch kompensatorische Maßnahmen unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen des Eigentümers vermeidet und schutzwürdigem Vertrauen angemessen Rechnung trägt (vgl. BVerfG, U.v. 6.12.22016 - 1 BvR 2821/11 u.a. - BVerfGE 143, 246 - juris Rn. 258 ff.; B.v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 - juris Rn. 76 ff.).
  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 20 NE 20.2463

    Corona - Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367
    Hierzu kann im Grundsatz auf die Ausführungen des Senats in den Beschlüssen vom 5. November 2020 (Az. 20 NE 20.2468 - juris Rn. 14 ff.) und 12. November 2020 (Az. 20 NE 20.2463 - juris Rn. 33 ff.) Bezug genommen werden.
  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen die Schließung von Gastronomiebetrieben

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367
    Hierzu kann im Grundsatz auf die Ausführungen des Senats in den Beschlüssen vom 5. November 2020 (Az. 20 NE 20.2468 - juris Rn. 14 ff.) und 12. November 2020 (Az. 20 NE 20.2463 - juris Rn. 33 ff.) Bezug genommen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

  • VerfGH Bayern, 29.01.2021 - 96-VII-20

    Erfolgloser Eilantrag gegen verschiedene Regelungen der Elften Bayerischen

  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvQ 33/20

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA gegen bayerische Regelungen zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 3 R 22/21

    Corona-Krise; Öffnung des Einzelhandels; Sachsen-Anhalt

    Damit der Verordnungsgeber seinen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzauftrag für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung wirksam erfüllen kann, muss es ihm gerade vor dem Hintergrund der vorstehenden Gesichtspunkte gestattet sein, nicht erst dann tätig zu werden, wenn - worauf die Einwände der Antragstellerin im Ergebnis hinauslaufen - die Tatsachengrundlage für eine beabsichtigte Regelung in der Wissenschaft übereinstimmend als gesichert bewertet wird (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 17; BayVerfGH, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - Vf. 96-VII-20 - juris Rn. 46).

    Hygienemaßnahmen stellen somit zwar ein milderes, jedoch nicht gleich geeignetes Mittel dar (vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 3. März 2021, a.a.O. Rn. 39; BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021, a.a.O. Rn. 20).

    Dass ihnen im Ergebnis der durchzuführenden Abwägung ein unbedingter Vorrang gegenüber dem vom Verordnungsgeber bezweckten Schutz von Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gebührt, solange - wie bereits dargestellt - weiterhin eine pandemische Lage mit hohen Gefährdungen für die Gesundheit der Bevölkerung und nicht ohne Weiteres vorhersehbaren Auswirkungen der sich rasch verbreitenden mutierten ansteckenderen Virusvarianten auf die Gefährdungslage besteht, ist nicht festzustellen (ebenso BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021, a.a.O. Rn. 23; ThürOVG, Beschluss vom 25. Februar 2021, a.a.O. Rn. 133; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 3. März 2021, a.a.O. Rn. 41; zweifelnd NdsOVG, Beschlüsse vom 15. Februar 2021, a.a.O. Rn. 44 und vom 11. März 2021, a.a.O. Rn. 62; SaarlOVG, Beschluss vom 9. März 2021, a.a.O. Rn. 31).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche

    Erst bei einem existenzbedrohenden Eingriff in die Substanz eines Gewerbebetriebes wäre in Betracht zu ziehen, ob es nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen gesetzlicher Normen bedarf, die Art und Umfang eines finanziellen Ausgleichs andernfalls unverhältnismäßiger oder gleichheitswidriger Belastungen des Unternehmers näher regeln (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 93 f.; zumindest daran zweifelnd, dass das Instrument der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmungen auf infektionsschutzrechtliche Tätigkeitsbeschränkungen im Rahmen einer Pandemiebekämpfung anwendbar ist: HmbOVG, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 - juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 17. März 2022, a. a. O. Rn. 61).

    Insoweit sind insbesondere die Dauer der Maßnahme und die Auswirkungen auf den konkreten Betrieb zu beurteilen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20

    Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der

    Erst bei einem existenzbedrohenden Eingriff in die Substanz eines Gewerbebetriebes wäre in Betracht zu ziehen, ob es nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen gesetzlicher Normen bedarf, die Art und Umfang eines finanziellen Ausgleichs andernfalls unverhältnismäßiger oder gleichheitswidriger Belastungen des Unternehmers näher regeln (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 93 f.; zumindest daran zweifelnd, dass das Instrument der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmungen auf infektionsschutzrechtliche Tätigkeitsbeschränkungen im Rahmen einer Pandemiebekämpfung anwendbar ist: HmbOVG, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 5 Bs 228/20 - juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 17. März 2022, a. a. O. Rn. 61).

    Insoweit sind insbesondere die Dauer der Maßnahme und die Auswirkungen auf den konkreten Betrieb zu beurteilen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 07.04.2021 - 20 NE 21.868

    Voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Schließung eines Möbelhauses in einem

    (1) Hierzu verweist der Senat zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung zu Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie (BayVGH, B.v. 25.2.2021 - 20 NE 21.460 - BeckRS 2021, 3819, B. v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - BeckRS 2021, 2697).

    Der gerichtlichen Kontrolle unterliegt allerdings die Frage, ob der Verordnungsgeber von sachlichen Erwägungen ausgegangen ist (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 22).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 R 97/21

    Selbsttestpflicht für Schulen während der Corona-Pandemie

    Damit der Verordnungsgeber seinen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzauftrag für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung wirksam erfüllen kann, muss es ihm gerade vor dem Hintergrund der vorstehenden Gesichtspunkte gestattet sein, nicht erst dann tätig zu werden, wenn - worauf die Einwände der Antragstellerin im Ergebnis hinauslaufen - die Tatsachengrundlage für eine beabsichtigte Regelung in der Wissenschaft übereinstimmend als gesichert bewertet wird (vgl. bereits Beschlüsse des Senates vom 22. März 2021 - 3 R 22/21 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, und vom 23. März 2021 - 3 R 29/21 - siehe auch BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 17; BayVerfGH, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - Vf. 96-VII-20 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 19.03.2021 - 20 NE 21.806

    Regelung zu Betriebsbeschränkungen in Einkaufszentrum wegen Corona-Pandemie,

    (1) Hierzu verweist der Senat zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung zu Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie (BayVGH, B.v. 25.2.2021 - 20 NE 21.460 - BeckRS 2021, 3819, B. v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - BeckRS 2021, 2697).

    Der gerichtlichen Kontrolle unterliegt allerdings die Frage, ob der Verordnungsgeber von sachlichen Erwägungen ausgegangen ist (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.579

    Keine Außervollzugsetzung der inzidenzabhängigen Schließung von

    (1) Hierzu verweist der Senat zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung zu Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie (BayVGH, B.v. 25.2.2021 - 20 NE 21.460 - BeckRS 2021, 3819, B. v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - BeckRS 2021, 2697).

    Der gerichtlichen Kontrolle unterliegt allerdings die Frage, ob der Verordnungsgeber von sachlichen Erwägungen ausgegangen ist (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 22).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2021 - 3 R 94/21

    Schnelltestpflicht für Schulen nach summarischer Prüfung verhältnismäßig

    Damit der Verordnungsgeber seinen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzauftrag für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung wirksam erfüllen kann, muss es ihm gerade vor dem Hintergrund der vorstehenden Gesichtspunkte gestattet sein, nicht erst dann tätig zu werden, wenn - worauf die Einwände der Antragsteller im Ergebnis hinauslaufen - die Tatsachengrundlage für eine beabsichtigte Regelung in der Wissenschaft übereinstimmend als gesichert bewertet wird (vgl. bereits Beschlüsse des Senates vom 22. März 2021 - 3 R 22/21 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, und vom 23. März 2021 - 3 R 29/21 - siehe auch BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 17; BayVerfGH, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - Vf. 96-VII-20 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.605

    Antrag einer Möbelhausbetreiberin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen

    (1) Hierzu verweist der Senat zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung zur Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie (vgl. BayVGH, B. v. 25.2.2021 - 20 NE 21.460, BeckRS 2021, 3819, B. v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - BeckRS 2021, 2697).

    Der gerichtlichen Kontrolle unterliegt allerdings die Frage, ob der Verordnungsgeber von sachlichen Erwägungen ausgegangen ist (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.603

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Möbelhäusern

    (1) Hierzu verweist der Senat zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung zur Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie (vgl. BayVGH, B. v. 25.2.2021 - 20 NE 21.460, BeckRS 2021, 3819, B. v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - BeckRS 2021, 2697).

    Der gerichtlichen Kontrolle unterliegt allerdings die Frage, ob der Verordnungsgeber von sachlichen Erwägungen ausgegangen ist (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609

    Schließung von Möbelhäusern wegen Coronavirus

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - 11 S 26.21

    Corona; Fitnessstudio; Ermächtigungsgrundlage; epidemische Lage von nationaler

  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 20 NE 21.2946

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Eilantrag gegen 2G plus-Regelung bleibt ohne

  • BVerfG, 21.04.2021 - 1 BvR 683/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung fachgerichtlichen

  • VGH Bayern, 16.04.2021 - 20 NE 21.925

    Erfolgloser Eilantrag gegen Schließung von Verkaufsstellen für "Grills und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 22.21

    Anordnung der Schließung eines Elektronikfachmarkts in Zeiten der

  • OVG Bremen, 12.04.2021 - 1 B 123/21

    Die Beschränkungen für Gastronomiebetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2021 - 2 KM 120/21

    § 2 Abs. 1 Corona-Landesverordnung M-V voraussichtlich verfassungswidrig, bleibt

  • OVG Bremen, 23.03.2021 - 1 B 95/21

    Schließung von Geschäften des Einzelhandels - Coronaverordnung; Coronavirus;

  • OVG Bremen, 23.03.2021 - 1 B 89/21

    Schließung des Einzelhandels, Gemischtwarenladen - Click & Meet;

  • OVG Bremen, 23.03.2021 - 1 B 103/21

    Schließung des Einzelhandels, Bekleidungsgeschäft - Bekleidungsgeschäft;

  • VGH Bayern, 05.03.2021 - 20 NE 20.3097

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Elfte Bayerische

  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784

    Regelung zur Einschränkung der Innen- und Außengastronomie sowie von

  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068

    Regelung zu Betriebsbeschränkungen von Einzelhandelsfiliale im Bereich Mode und

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.712

    Betriebsuntersagung für Tattoo- und Piercingstudio wegen Corona

  • VGH Hessen, 11.03.2021 - 8 B 262/21
  • VGH Bayern, 18.04.2021 - 20 NE 21.965

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Untersagung des Betriebs von

  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.848

    Verhältnismäßigkeit von coronabedingten Betriebsschließungen im Gastronomie- und

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.714

    Verbot der Ausübung des Tätowierens wegen Corona

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.624

    Betriebsuntersagung für Tattoo-Studio wegen Corona

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 11 S 19.21

    Corona; Schließungsanordnung; Einzelhandel; nicht-privilegiert;

  • VGH Bayern, 28.12.2021 - 20 NE 21.2916

    Normenkontrollantrag gegen Corona-Beschränkungen bei Konzertveranstaltungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 3 R 108/21

    Ausschluss vom Präsenzunterricht bzw. Ausschluss von der Notbetreuung von

  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 20 NE 21.480

    Schließung der Gastronomie und touristisches Beherbergungsverbot wegen

  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 20 NE 21.807

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Untersagung des Präsenzbetriebs in

  • VGH Bayern, 05.03.2021 - 20 NE 20.3099

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Elfte Bayerische

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